Fehlschluss · Schwere 2/3
Unterstellung durch Andeutung
Eine Behauptung wird nicht ausgesprochen, sondern durch Andeutung, rhetorische Frage oder auffälliges Schweigen nahegelegt, um sich der Beweispflicht zu entziehen.
Wer etwas nur andeutet, kann jederzeit sagen, er habe es nie behauptet. Trotzdem wirkt die Andeutung beim Publikum wie eine Aussage. Formulierungen wie „Man wird ja wohl fragen dürfen …“ oder „Ich sage nur: Zufall?“ transportieren einen Vorwurf, ohne Belege liefern zu müssen. Das untergräbt eine faire Diskussion, weil sich gegen Unausgesprochenes schwer argumentieren lässt.
Beispiel
„Interessant, dass der Auftrag ausgerechnet an eine Firma aus dem Heimatbezirk des Landesrats ging. Ich will ja nichts unterstellen …“
So geht es besser
Einen Verdacht offen aussprechen und die vorhandenen Belege nennen, oder auf die Andeutung verzichten.