Fehlschluss · Schwere 2/3
Definitionsfehlschluss
Ein Begriff wird ohne Begründung mit einem anderen gleichgesetzt, um ihm dessen Bewertung zu übertragen oder eine Streitfrage per Definition zu entscheiden.
Definitionen sind Werkzeuge, keine Argumente. Beim Definitionsfehlschluss wird ein Wort einfach so neu bestimmt, dass es gut ins eigene Argument passt, etwa indem man „gut“ mit „nützlich“ oder „Steuer“ mit „Raub“ gleichsetzt. Damit wird eine inhaltliche Frage durch eine sprachliche Festlegung ersetzt, die niemand geprüft hat.
Beispiel
„Eigentum ist Diebstahl, also ist jeder Vermieter ein Dieb.“ – Oder: „Steuern sind Raub, also ist das Finanzamt eine kriminelle Organisation.“
So geht es besser
Ungewöhnliche Definitionen offenlegen und begründen, statt sie stillschweigend als selbstverständlich zu behandeln.