Fehlschluss · Schwere 1/3
Wertgeladene Sprache
Statt neutraler Begriffe werden emotional oder wertend aufgeladene Wörter verwendet, die eine Bewertung vorwegnehmen, ohne sie zu begründen.
Ob man von „Flüchtlingswelle“ oder „Schutzsuchenden“, von „Steuerraub“ oder „Abgaben“, von „Klimaterroristen“ oder „Aktivisten“ spricht, beeinflusst das Urteil, bevor ein Argument fällt. Solche Wörter enthalten eine versteckte Behauptung. Sie sind kein Beweis, sondern ersetzen ihn. Wertende Sprache ist nicht verboten, sie sollte aber nicht an die Stelle einer Begründung treten.
Beispiel
„Die Zwangsgebühren-Abzocke muss endlich ein Ende haben.“ – Oder: „Die Profitgier der Konzerne treibt die Mieten.“
So geht es besser
Möglichst beschreibende Begriffe verwenden und Bewertungen ausdrücklich als solche formulieren und begründen.