Fehlschluss · Schwere 2/3
Appell an Gefühle
Gefühle (Rührung, Empörung, Stolz, Schuld) werden geweckt, um eine Behauptung zu stützen, obwohl sie keinen Grund für deren Wahrheit liefern; Spezialformen haben eigene Einträge.
Gefühle gehören zu politischen Fragen dazu, und es ist legitim, auf das Leid oder die Freude Betroffener hinzuweisen, wenn es um Werte und Folgen geht. Zum Fehlschluss wird der Appell, wenn die Emotion an die Stelle der Begründung tritt: wenn eine Tatsachenfrage („Wirkt diese Maßnahme?“) durch Empörung oder Rührung „entschieden“ werden soll. Für Angst, Mitleid, Schmeichelei, Spott und Wut gibt es eigene Einträge; dieser hier ist der Oberbegriff.
Beispiel
„Stellen Sie sich die traurigen Augen der Kinder vor, wenn ihr Dorfladen zusperrt – also muss die Gemeinde ihn mit Steuergeld retten.“
So geht es besser
Emotionale Aspekte offen benennen, aber mit überprüfbaren Gründen verbinden: Was genau soll erreicht werden, und warum gerade so?