Fehlschluss · Schwere 2/3
Denkt doch an die Kinder!
Eine Maßnahme soll gerechtfertigt sein, weil sie angeblich Kinder schützt, ohne Belege für die Wirkung und so, dass Kritik als Kinderfeindlichkeit erscheint.
Kinderschutz ist ein starkes, berechtigtes Anliegen – genau darum eignet er sich als rhetorisches Druckmittel. Wer dagegen argumentiert, muss fürchten, als herzlos zu gelten. Ob eine Maßnahme Kindern tatsächlich nützt und ob es bessere Wege gibt, bleibt dabei ungeprüft. Legitim ist der Hinweis auf Kinder, wenn die Gefährdung belegt ist und die Maßnahme nachweislich hilft.
Beispiel
„Diese flächendeckende Überwachung von Chatnachrichten schützt unsere Kinder – wer dagegen ist, stellt Datenschutz über Kinderleben.“
So geht es besser
Belegen, dass und wie die Maßnahme Kinder schützt, und Einwände zu Nebenwirkungen ernsthaft prüfen.