Fehlschluss · Schwere 1/3
Appell an den Eigennutz
Eine Tatsachen- oder Gerechtigkeitsbehauptung soll gelten, weil sie dem Publikum persönlich nützt; eigene Interessen bei Entscheidungen zu bedenken ist dagegen legitim.
Ob eine Behauptung stimmt oder eine Maßnahme gerecht ist, hängt nicht davon ab, ob man selbst profitiert. „Glauben Sie mir, diese Steuersenkung ist gerecht – Sie sparen 300 Euro“ vermischt beides. Es ist aber völlig legitim, bei der eigenen Wahlentscheidung zu fragen, was einem eine Maßnahme bringt; der Fehlschluss liegt erst vor, wenn der persönliche Vorteil als Beweis für Wahrheit oder Richtigkeit dienen soll.
Beispiel
„Die Pendlerpauschale muss erhöht werden, das ist gerecht – schließlich fahren Sie alle mit dem Auto zur Arbeit und haben dann mehr im Börsel.“
So geht es besser
Persönliche Vorteile offen als solche nennen und getrennt begründen, warum eine Maßnahme insgesamt richtig oder gerecht ist.