Fehlschluss · Schwere 1/3
Unvollständiger Vergleich
Es wird behauptet, etwas sei besser, höher, billiger oder sicherer, ohne anzugeben, womit verglichen wird, sodass die Aussage nicht überprüfbar ist.
Aussagen wie „deutlich günstiger“, „mehr Sicherheit“ oder „weniger Bürokratie“ klingen konkret, lassen aber offen, im Vergleich wozu: zum Vorjahr, zur Konkurrenz, zum ursprünglichen Plan? Ohne Bezugspunkt kann man die Behauptung weder bestätigen noch widerlegen. Der unvollständige Vergleich ist in Werbung und Wahlkampf verbreitet, weil er viel verspricht und wenig festlegt.
Beispiel
„Mit unserem Modell zahlen Familien deutlich weniger Steuern!“ – ohne zu sagen, ob verglichen wird mit dem heutigen Recht, dem Vorschlag der Konkurrenz oder einem anderen Land.
So geht es besser
Den Vergleichspunkt ausdrücklich nennen und die Größe des Unterschieds mit Zahlen angeben.