Fehlschluss · Schwere 3/3
Fehlschluss des Anklägers
Die Wahrscheinlichkeit eines Befunds unter einer Annahme wird mit der Wahrscheinlichkeit der Annahme angesichts des Befunds verwechselt.
„Wie wahrscheinlich ist dieser Befund, wenn jemand unschuldig ist?“ ist eine andere Frage als „Wie wahrscheinlich ist jemand unschuldig, wenn dieser Befund vorliegt?“. Die erste Wahrscheinlichkeit kann winzig sein, die zweite trotzdem groß, wenn sehr viele Menschen infrage kommen. Der Fehler tritt vor Gericht, bei Gesundheitstests und bei Verdachtsfällen in der Verwaltung auf und kann schwere Folgen haben.
Beispiel
„Nur 1 von 1.000 ehrlichen Antragstellern hat so ein Kontomuster – also ist dieser Antragsteller mit 99,9 Prozent Wahrscheinlichkeit ein Sozialbetrüger.“
So geht es besser
Beide Richtungen der bedingten Wahrscheinlichkeit auseinanderhalten und mit der Zahl aller infrage kommenden Personen rechnen.