Fehlschluss · Schwere 2/3
Umstandsbezogenes Ad hominem
Ein Argument wird allein wegen der Lebensumstände oder Interessen des Sprechers verworfen (Beruf, Herkunft, Partei, Vorteil), ohne seinen Inhalt zu prüfen.
Hier lautet der Vorwurf: „Du sagst das nur, weil du davon profitierst“ oder „weil du zu dieser Gruppe gehörst“. Ein Interesse kann zwar Anlass sein, genauer hinzusehen, macht ein Argument aber nicht falsch. Berechtigt ist der Hinweis auf einen echten Interessenkonflikt, wenn man sich auf das bloße Wort der Person verlassen müsste (z. B. eine Studie ohne offene Daten, ein Gutachten des Auftraggebers). Prüfbare Gründe müssen trotzdem inhaltlich beurteilt werden.
Beispiel
„Natürlich ist die Bäuerin gegen das neue Pflanzenschutzverbot – sie hat ja einen Hof. Damit ist ihr Einwand erledigt.“
So geht es besser
Interessenkonflikte offen benennen, aber anschließend die vorgebrachten Daten und Gründe selbst prüfen.