Fehlschluss · Schwere 1/3
Fehlschluss der guten Absicht
Eine Behauptung oder Maßnahme wird für richtig erklärt, weil die Person dahinter gute Absichten oder einen guten Charakter hat, nicht weil sie belegt oder wirksam ist.
Gute Absichten sind sympathisch, sagen aber nichts darüber aus, ob eine Behauptung stimmt oder eine Maßnahme ihr Ziel erreicht. Auch ehrliche, wohlmeinende Menschen irren sich. Umgekehrt ist es kein Gegenargument, wenn einem Vorschlag unedle Motive unterstellt werden. Die Absicht darf beim moralischen Urteil über eine Person eine Rolle spielen; beim Urteil über die Sache zählen Belege und Folgen.
Beispiel
„Die Initiative will doch nur den Kindern helfen – wer gegen ihren Gesetzesentwurf argumentiert, liegt deshalb falsch.“
So geht es besser
Absicht und Wirkung getrennt beurteilen: Erreicht die Maßnahme ihr Ziel, welche Nebenwirkungen hat sie?