Fehlschluss · Schwere 3/3
Unzulässige Kontraposition
Aus „Wenn A, dann B“ wird „Wenn nicht A, dann nicht B“ abgeleitet, statt korrekt „Wenn nicht B, dann nicht A“.
Zu jedem Wenn-dann-Satz gibt es eine gleichwertige Umformung: „Wenn nicht B, dann nicht A“. Verneint man dagegen beide Teile, ohne sie zu vertauschen, entsteht eine neue Behauptung, die aus der ursprünglichen nicht folgt. Dieser Fehler ist die allgemeine Form der Verneinung des Antezedens und wirkt besonders tückisch, weil er wie eine korrekte Umformung aussieht.
Beispiel
„Wenn ein Gesetz verfassungswidrig ist, wird es aufgehoben. Also: Wenn ein Gesetz nicht verfassungswidrig ist, wird es nicht aufgehoben.“ – Gesetze können auch politisch aufgehoben werden.
So geht es besser
Nur die korrekte Kontraposition verwenden („Wird es nicht aufgehoben, war es nicht verfassungswidrig“) oder die neue Aussage eigens begründen.