Fehlschluss · Schwere 2/3
Bejahung eines Disjunktionsglieds
Aus „A oder B“ und „A ist wahr“ wird gefolgert, dass B falsch sein muss, obwohl das „oder“ beides zulässt.
Im Alltag und in der Logik bedeutet „oder“ meist „mindestens eines von beiden“. Dass eine Möglichkeit zutrifft, schließt die andere daher nicht aus. Nur wenn ausdrücklich feststeht, dass sich A und B gegenseitig ausschließen, ist der Schluss erlaubt. Sonst wird aus einem einschließenden ein ausschließendes Oder gemacht.
Beispiel
„Die Teuerung kommt von den Energiepreisen oder von höheren Gewinnmargen. Die Energiepreise sind gestiegen, also spielen die Margen keine Rolle.“ – Beides kann gleichzeitig zutreffen.
So geht es besser
Ausdrücklich begründen, warum sich die beiden Möglichkeiten gegenseitig ausschließen, oder offen lassen, dass beide zutreffen können.