Fehlschluss · Schwere 3/3
Verneinung eines Konjunktionsglieds
Aus „Nicht zugleich A und B“ und „A ist falsch“ wird unzulässig gefolgert, dass B wahr sein muss.
Die Aussage „A und B sind nicht beide wahr“ schließt nur aus, dass beides gleichzeitig zutrifft. Sie lässt offen, dass beide falsch sind. Wer aus dem Wegfall von A schließt, dass dann B gelten müsse, unterstellt fälschlich, eine der beiden Möglichkeiten müsse zutreffen. Gültig wäre nur der umgekehrte Schluss: Ist A wahr, dann ist B falsch.
Beispiel
„Man kann nicht gleichzeitig Steuern senken und das Budget sanieren. Die Steuern werden nicht gesenkt, also wird das Budget saniert.“ – Es kann auch sein, dass weder das eine noch das andere geschieht.
So geht es besser
Prüfen, ob wirklich mindestens eine der Möglichkeiten eintreten muss, und das gegebenenfalls eigens begründen.