Fehlschluss · Schwere 3/3
Verneinung des Antezedens
Aus „Wenn A, dann B“ und „A ist nicht der Fall“ wird unzulässig gefolgert, dass auch B nicht der Fall ist.
Der Wenn-dann-Satz beschreibt nur, was passiert, wenn A eintritt. Über den Fall, dass A fehlt, sagt er nichts aus. B kann trotzdem eintreten, weil es andere Gründe dafür geben kann. Wer aus dem Fehlen der Bedingung auf das Fehlen der Folge schließt, behandelt eine hinreichende Bedingung fälschlich wie eine notwendige.
Beispiel
„Wenn die Maut erhöht wird, steigen die Transportkosten. Die Maut wird nicht erhöht, also bleiben die Transportkosten gleich.“ – Treibstoffpreise oder Löhne können die Kosten trotzdem steigen lassen.
So geht es besser
Klären, ob A wirklich die einzige Bedingung für B ist; nur dann darf man aus „nicht A“ auf „nicht B“ schließen.