Gute Argumentation
Ausschlussverfahren (Disjunktiver Syllogismus)
Aus „A oder B“ und „nicht A“ folgt gültig „B“. Der Schluss trägt allerdings nur, wenn die genannten Möglichkeiten wirklich alle sind und die ausgeschlossene tatsächlich widerlegt ist.
Das Ausschlussverfahren ist eine der einfachsten gültigen Schlussformen: Es gibt zwei oder mehr Möglichkeiten, eine scheidet aus, also bleibt die andere. „Die Sanierung wird über Rücklagen oder über Gebühren finanziert; Rücklagen sind keine mehr da; also über Gebühren.“ Der Schluss ist formal zwingend – sind beide Prämissen wahr, ist es auch die Folgerung.
In der Praxis liegt die Schwachstelle fast immer in der ersten Prämisse. Die Form verlangt, dass die Aufzählung vollständig ist. Fehlt eine Möglichkeit – ein Darlehen, eine Förderung, eine Verschiebung –, beweist der Ausschluss einer Alternative nichts; das ist das falsche Dilemma. Die zweite Schwachstelle ist der Ausschluss selbst: Er muss belegt sein, nicht bloß behauptet.
Zu beachten ist auch die Richtung. Gültig ist nur der Schluss vom Wegfall einer Möglichkeit auf die andere. Aus „A oder B“ und „A“ folgt nicht „nicht B“, solange beide zugleich zutreffen können – das ist die Bejahung eines Disjunktionsglieds. Gut eingesetzt ist das Ausschlussverfahren ein starkes Werkzeug, weil es den Streit auf zwei klar prüfbare Fragen zuspitzt: Ist die Liste vollständig, und ist der Ausschluss belegt?
Aufbau
Woran man es erkennt
- „Es bleiben nur diese Möglichkeiten: … Da … ausscheidet, …“
- Die Vollständigkeit der Aufzählung wird begründet („Andere Wege sind ausgeschlossen, weil …“)
- Der Ausschluss jeder verworfenen Möglichkeit wird mit Belegen gestützt
- „Wenn es nicht X ist und Y geprüft und verworfen wurde, bleibt Z.“
Beispiele
Ein Gemeinderat erklärt: „Laut Finanzabteilung gibt es drei Wege: Rücklagen, Gebühren oder ein Darlehen – Förderungen sind schon eingerechnet. Die Rücklagen decken laut Rechnungsabschluss knapp ein Drittel, ein Darlehen hat die Aufsichtsbehörde wegen unseres Schuldenstands untersagt. Für den Rest bleibt also nur die Gebührenerhöhung.“
Er zählt die Möglichkeiten vollständig auf, begründet den (Teil-)Ausschluss der anderen mit Dokumenten und zieht den Schluss nur für den verbleibenden Teil. Wer widerspricht, muss eine vierte Möglichkeit nennen oder einen Ausschluss widerlegen.
Zum Vergleich, schwächer: „Entweder wir erhöhen die Gebühren, oder der Kanal verfällt – also erhöhen wir.“
„Meine Fernwärmerechnung besteht aus Grundpreis und Verbrauch mal Arbeitspreis, Steuern und Messentgelt sind unverändert. Laut Zähler haben wir gleich viel verbraucht wie im Vorjahr, der Grundpreis ist laut Abrechnung derselbe – also liegt es am Arbeitspreis, und den kann ich beim Versorger hinterfragen.“
Drei Möglichkeiten, zwei werden mit Zählerstand und Abrechnung ausgeschlossen, der Schluss trifft die verbleibende. Dass die Rechnung nur aus diesen Posten besteht, macht die Liste vollständig.
Zum Vergleich, schwächer: „Die Heizkosten sind gestiegen – das kann nur Abzocke des Versorgers sein.“
Grenzen
Die Form ist nur so stark wie ihre Prämissen: Ist die Aufzählung unvollständig, wird aus dem Ausschlussverfahren ein falsches Dilemma – in der Politik der häufigste Fall. Auch der Ausschluss einer Möglichkeit ist oft nur wahrscheinlich, dann ist es der Schluss auch. Und wer eine Erklärung „übrig behält“, hat damit noch nicht gezeigt, dass sie gut belegt ist, nur dass die geprüften Alternativen schlechter abschneiden.
Wenn es fehlt
Nennt jemand nur zwei Wege, frag nach: „Sind das wirklich alle Möglichkeiten? Was ist mit …?“ Wird eine Option einfach für ausgeschlossen erklärt: „Woran sieht man, dass das nicht geht?“ So wird aus einem Entweder-oder ein prüfbarer Schluss.
So gelingt es
Liste vor einem Ausschlussschluss alle Möglichkeiten auf und frag dich, ob jemand eine weitere nennen könnte. Begründe jeden Ausschluss mit einem Beleg und formuliere den Schluss nur so sicher wie den schwächsten Ausschluss.
Herkunft
Der disjunktive Syllogismus gehört zu den fünf „unbeweisbaren“ Grundschlüssen der stoischen Logik (3. Jahrhundert v. Chr.); die mittelalterliche Logik nannte ihn modus tollendo ponens. Chrysipp soll ihn am Beispiel eines Jagdhunds erläutert haben, der an einer Kreuzung dreier Wege zwei erschnuppert und den dritten ohne weiteres Schnuppern nimmt.