Gute Argumentation
Kompromiss ausloten
Bei einem Werte- oder Interessenkonflikt wird eine Lösung entwickelt, die beide Seiten annehmen können, und offen gesagt, was jede dafür aufgibt; anders als die „goldene Mitte“ entscheidet ein Kompromiss nicht, was wahr ist, sondern was gilt.
Einen Kompromiss auszuloten heißt, bei einem Konflikt, in dem legitime Werte oder Interessen gegeneinanderstehen, eine Lösung zu suchen, mit der beide Seiten leben können. Typische Bausteine sind Teilung, Staffelung und Übergangsfristen, Ausnahmen für besonders Betroffene, Ausgleichszahlungen, Paketlösungen und befristete Versuche mit vereinbarter Evaluierung. Der Kompromiss wird offen als Abmachung dargestellt, in der jede Seite etwas gibt – nicht als die „eigentlich richtige“ Lösung.
Das bringt die Debatte voran, weil in einer pluralistischen Demokratie selten eine Seite alles bekommt. Ein guter Kompromiss lässt jeder Seite das, was ihr am wichtigsten ist, und hält, weil niemand ganz verloren hat. Er setzt voraus, die Interessen hinter den Positionen zu kennen und die Zielkonflikte offen abzuwägen.
Vom Argument der goldenen Mitte unterscheidet ihn die Art der Frage: Bei Tatsachenfragen liegt die Wahrheit nicht in der Mitte – ob eine Maßnahme wirkt, entscheidet keine Einigung. Bei Fragen des Sollens und Verteilens ist der Ausgleich dagegen oft die beste verfügbare Antwort. Faule Kompromisse gibt es trotzdem: solche, die beiden Seiten das Gesicht wahren, aber das Problem nicht lösen.
Aufbau
Woran man es erkennt
- „Ich könnte damit leben, wenn …“
- „Wir geben bei …, ihr bei … – dafür bekommen beide …“
- Übergangsfristen, Ausnahmen oder befristete Versuche mit Evaluierung werden vorgeschlagen
- Offen benannt wird, was jede Seite aufgibt
- Tatsachenfragen werden von verhandelbaren Fragen getrennt
Beispiele
Eine Gemeinderätin der Opposition schlägt vor: „Die Mehrheit will hier 60 Wohnungen, wir wollen die Wiese erhalten. Mein Vorschlag: 40 Wohnungen auf dem nördlichen Drittel, der Rest wird als Park gewidmet, und die Wohnungen gehen vorrangig an junge Familien aus dem Ort. Beide Seiten geben etwas auf, aber beide bekommen, worum es ihnen am meisten geht.“
Der Vorschlag benennt die Anliegen beider Seiten, teilt die Fläche und legt offen, was jede Seite aufgibt – eine Einigung über einen Interessenkonflikt, keine Behauptung, die Mitte sei „richtig“.
Zum Vergleich, schwächer: „Wir bleiben dabei: Die Wiese bleibt ganz – sonst stimmen wir dagegen.“
Ein Mitglied, das gern Silvester feiert, schreibt: „Ich verstehe, dass Tiere und Kranke unter der Knallerei leiden. Wie wäre es mit einem gemeinsamen Feuerwerk der Gemeinde um Mitternacht, und dafür erlaubt die Gemeinde im Ortsgebiet keine privaten Raketen mehr – zwei Jahre probeweise, dann schauen wir, wie es war?“
Das Mitglied erkennt das Anliegen der Gegenseite als legitim an, schlägt eine Lösung vor, die beiden Seiten etwas lässt, und baut eine Überprüfung ein.
Zum Vergleich, schwächer: „Silvester ist einmal im Jahr, das wird man wohl aushalten.“
Grenzen
Nicht alles ist verhandelbar: Tatsachen – wirkt ein Medikament, ist eine Brücke sicher? – lassen sich nicht durch Kompromiss klären; wer die Mitte zwischen einer belegten und einer widerlegten Behauptung sucht, begeht das Argument der goldenen Mitte. Auch Grundrechte und Mindeststandards sind keine Verhandlungsmasse. Und ein Kompromiss, der beiden Seiten das Gesicht wahrt, aber das Problem nicht löst, ist ein fauler – dann ist eine klare Entscheidung oft ehrlicher.
Wenn es fehlt
Frag, womit die andere Seite leben könnte: „Was müsste ein Vorschlag mindestens enthalten, damit du zustimmen kannst?“ Nenne dasselbe für dich. Aus den beiden Mindestanforderungen lässt sich oft schon ein Vorschlag bauen.
So gelingt es
Prüf zuerst, ob du über Tatsachen oder über Werte und Interessen streitest – verhandeln lässt sich nur Letzteres. Sag offen, worauf du verzichten kannst und worauf nicht, und frag die andere Seite dasselbe. Bau eine Überprüfung ein: Ein befristeter Versuch mit vereinbarter Evaluierung erleichtert oft die Zustimmung.
Herkunft
Der österreichische Rechtsgelehrte Hans Kelsen, Hauptarchitekt der Bundesverfassung von 1920, sah in „Vom Wesen und Wert der Demokratie“ im Kompromiss den Kern des parlamentarischen Verfahrens: Mehrheitsprinzip und Minderheitenrechte drängen die Parteien zur Verständigung. In Österreich gilt die Sozialpartnerschaft als Beispiel institutionalisierter Kompromisssuche.