Fehlschluss · Schwere 1/3
Argument aus dem Schweigen
Aus dem Fehlen einer Äußerung, Erwähnung oder Reaktion wird ohne Weiteres geschlossen, dass jemand etwas nicht weiß, billigt oder dass etwas nicht geschehen ist.
Dass jemand zu einem Thema schweigt oder eine Quelle etwas nicht erwähnt, kann viele Gründe haben: fehlende Zuständigkeit, Zeitmangel, laufende Verfahren, schlichtes Desinteresse. Schweigen ist nur dann aussagekräftig, wenn man eine Äußerung sicher hätte erwarten müssen. In Online-Diskussionen wird Schweigen oft als Zustimmung oder Schuldeingeständnis gedeutet, was meist zu weit geht.
Beispiel
„Der Bürgermeister hat sich zum Bauskandal noch nicht geäußert – damit ist klar, dass er davon profitiert hat.“
So geht es besser
Erst dann aus einem Schweigen etwas schließen, wenn eine Äußerung eindeutig zu erwarten gewesen wäre, und andere Erklärungen mitbedenken.