Fehlschluss · Schwere 2/3
Zwei Unrecht ergeben ein Recht
Ein falsches Verhalten wird gerechtfertigt, weil die andere Seite zuvor oder ebenfalls Unrecht getan hat, als ob sich Unrecht gegenseitig aufheben würde.
Anders als Whataboutism, der bloß ablenkt, behauptet diese Form ausdrücklich, das eigene Verhalten sei dadurch gerechtfertigt: „Die haben uns auch Plakate beschmiert, also dürfen wir das jetzt.“ Ein Unrecht wird aber nicht dadurch richtig, dass ein anderes geschehen ist. Abzugrenzen ist berechtigte Notwehr oder eine verhältnismäßige, rechtlich geregelte Reaktion – etwa Sanktionen nach Vertragsbruch –, die eigens begründet wird.
Beispiel
„Ja, wir haben die Wahlkampfkostengrenze überschritten – aber die andere Partei hat das letztes Mal auch getan.“
So geht es besser
Eigenes Verhalten an den geltenden Regeln messen und Fehlverhalten anderer getrennt davon ansprechen.